Der jeweilige Landesverband ist Versicherungsnehmer der Imker-Global-Versicherung, der Imker-Rechtsschutzversicherung und der Imker-Unfallversicherung, nicht das einzelne Mitglied!

Ein Schaden kann also nur vom Versicherungsnehmer eingereicht werden, da dieser die Mitgliedschaft dem Versicherer bestätigt und ggfs. auch eine Stellungnahme abgeben möchte.

KFZ-Schäden sind dem Versicherer direkt zu melden. Hier ist das Mitglied auch selbst Versicherungsnehmer.