Häufig gestellte Fragen

Der Gutachter kann für den Versicherer Angaben u. a. zum Standort machen. War dieser leicht einsehbar? Oder mussten erst Hindernisse überwunden werden?

Ebenso können die Abdrücke der dort gestandenen Völker dokumentiert werden. Ein Bienenstandort hinterlässt Spuren, die für einen Fachmann ersichtlich sind (z. B. tote Bienen). Ein Polizist hat in der Regel nicht das imkerliche Fachwissen, um die erforderlichen Angaben für den Versicherer zusammen zu fassen.

 

Grundsätzlich versichern wir nur Mitglieder eines Landesverbandes des Deutschen Imkerbundes e. V. und/oder des Deutschen Berufs- und Erwerbsimkerbundes e. V. und/oder der Gemeinschaft der europäischen Buckfastimker e. V.

Für nicht organisierte Imker bieten wir keinen Versicherungsschutz an.

Ehepartner bzw. Lebenspartner eines organisierten Mitgliedes können jedoch unsere Imker-Plus-Kfz-Versicherung auch in Anspruch nehmen.

Alle Übersichten zum Versicherungsschutz sowie die dazugehörigen Richtlinien zum Verhalten im Schadenfall und Schadenformulare zu den Versicherungen finden Sie auf der Karte bei Ihrem Landesverband in dem Sie Mitglied sind.

Der jeweilige Landesverband ist Versicherungsnehmer der Imker-Global-Versicherung, der Imker-Rechtsschutzversicherung und der Imker-Unfallversicherung, nicht das einzelne Mitglied!

Ein Schaden kann also nur vom Versicherungsnehmer eingereicht werden, da dieser die Mitgliedschaft dem Versicherer bestätigt und ggfs. auch eine Stellungnahme abgeben möchte.

KFZ-Schäden sind dem Versicherer direkt zu melden. Hier ist das Mitglied auch selbst Versicherungsnehmer.